

Kein Happy End in Kalifornien
Niederlage in Kalifornien: Der Oberste Gerichtshof bestätigte das dank Volksentscheid durchgeboxte Homo-Ehen-Verbot in der Verfassung des US-Bundesstaats. Die 18.000 bereits geschlossenen Ehen behalten aber ihre Gültigkeit.
Vor einem guten Jahr hatte der Kampf um die Öffnung der Standesämter für schwule und lesbische Paare begonnen. Im Mai 2008 hatten hier die Obersten Richter die bestehende Ehegesetzgebung mit der darin enthaltenen Beschränkung des Lebensbunds auf Mann und Frau für verfassungswidrig erklärt. Promi-Paare wie Moderatorin Ellen DeGeneres und Schauspielerin Portia de Rossi („Ally McBeal“) oder „Star Trek“-Legende George Takei und sein Manager Brad Altman traten daraufhin im Sommer vor den Altar.
Der Widerstand formierte sich schnell: Konservative Familienverbände sammelten in Windeseile genug Unterschriften für ein Volksbegehren, Proposition 8, das vorsah, die Verfassung des Sonnenstaats um eine Beschränkung der Ehe auf Mann und Frau zu erweitern.
Die Schwulen- und Lesbenorganisationen konnten sich hochkarätige Unterstützung sichern: Brad Pitt, Barbra Streisand, George Lucas, Bridget Fonda und Mary J Blige steuerten großzügige Spenden für den Kampf gegen das Begehren bei, auch der damalige demokratische Vize-Präsidentschaftskandidat Joe Biden sprach sich in der Nachmittags-Talkshow von Ellen DeGeneres gegen die Proposition 8 aus.
Nützte alles nichts: Am 4. November, dem Tag, an dem Barack Obama zum US-Präsidenten gewählt wurden, sprachen sich 52,24 Prozent der kalifornischen Wähler für den Homo-Ehen-Bann in der Verfassung aus.
Daraufhin hagelte es Einsprüche. Am 18. November akzeptierte das Oberste Gericht drei Klagen auf Überprüfung der Verfassungsmäßigkeit von Proposition 8 und hielt dazu am 5. März eine öffentliche Anhörung ab.
Mit einer überwältigenden Mehrheit von sechs zu einer Richterstimme bestätigten die Richter jetzt die Gültigkeit des Volksentscheids. Ein Widerruf würde dem Volkswillen entgegensprechen, so die Begründung. Zudem könnten gleichgeschlechtliche Paare noch immer Eingetragene Partnerschaften eingehen, auch die eine „verbindliche, offiziell anerkannte familiäre Beziehung, die alle verfassungsrechtlichen Merkmale einer Ehe“ beinhalte, auch wenn sie nicht so genannt werde.
Da die mit der Proposition 8 angenommenen Restriktionen keine rückwirkende Klausel beinhalte, seien alle vor ihrer Annahme geschlossenen Ehen weiterhin gültig.
Mit diesem Richterspruch wollen sich die schwul-lesbischen Organisationen in Kalifornien nicht zufriedengeben, sie planen ihrerseits neue Initiativen. Schon unmittelbar nach Bekanntgabe des Urteils kam es zu ersten Protestaktionen, die in den nächsten Tagen noch ausgedehnt werden sollen.
Derweil ist in den letzten Wochen die Zahl der US-Bundesstaaten, in denen eine bürgerliche Homo-Ehe möglich ist, auf fünf angewachsen, nämlich Massachusetts, Connecticut, Iowa, Vermont und Maine. New York und New Jersey könnten dem Beispiel demnächst folgen.
Von Torsten Bless



















