

Erben leicht gemacht?
Nach langem Tauziehen hat sich die Große Koalition auf einen Kompromiss bei der anstehenden Reform des Erbschaftssteuerrechts geeinigt. Selbstgenutztes Wohneigentum soll für Ehepartner wie für eingetragene Lebenspartner gleichermaßen steuerfrei bleiben. Auch bei den Freibeträgen herrscht künftig Gleichstellung. An anderer Stelle bleibt die Diskriminierung von Schwulen und Lesben allerdings bestehen, monieren LSVD und Grüne.
Kein hinterbliebener Ehepartner oder eingetragener Lebenspartner muss künftig im selbstgenutzten Wohneigentum noch eine Erbschaftssteuer zahlen, so die in der Nacht zum 6. November mühsam ausgehandelte Einigung der Koalitionsspitzen von CDU/CSU und SPD. Auch bei den Vermögens-Freibeträgen werden homosexuelle Verpartnerte mit heterosexuellen Eheleuten gleichgestellt, künftig gilt ein einheitlicher Satz von 500.000 Euro.
Zufriedenheit über die beschlossenen neuen Regelungen herrschte bei den Lesben und Schwulen in der Union (LSU). „Unter Federführung der Union werden erstmals in Deutschland homosexuelle Lebenspartnerschaften in einem Steuergesetz anerkannt“, so Bundesvorsitzender Reinhard Thole. „Dies hat Rot-Grün in sieben Jahren Regierungsarbeit nicht zustande gebracht.“ Der Staat anerkenne damit „die Verantwortungs- und Fürsorgegemeinschaft von Eingetragenen Lebenspartnerschaften, die getragen ist von Liebe und Verantwortung.“
Bei aller Freude darüber, dass verpartnerte Homosexuelle „nach dem Tod eines Partners nicht plötzlich vor dem finanziellen Abgrund stehen“, findet der Lesben- und Schwulenverband in Deutschland nur harsche Worte für die Einigung. Es sei völlig unverständlich, „dass die Gelegenheit nicht zu einer Abschaffung der Diskriminierung von Lesben und Schwulen im Erbschaftssteuerrecht genutzt wurde. Auch die neuen Regelungen erfassen Eingetragene Lebenspartnerschaften nicht nach der Erbschaftssteuerklasse I wie Ehepaare, sondern nach der Erbschaftssteuerklasse III, die auch auf einander völlig fremde Menschen angewandt wird“, urteilt Bundessprecher Axel Hochrein. „Das ist Diskriminierung über den Tod hinaus. Diese Herabwürdigung von homosexuellen Paaren, die unterhalts- und sozialrechtlich die gleichen Pflichten übernehmen müssen, ist eine gezielte und nicht zu rechtfertigende Diskriminierung.“
Die LSU gibt dagegen zu bedenken, dass „angesichts des hohen Freibetrages mehr als 90 Prozent der Lebenspartner steuerfrei erben können und nur sehr große Erbschaften davon betroffen sein werden“.
Die oppositionellen Grünen wollen nach Worten ihres Ersten Parlamentarischen Geschäftsführers handeln: „Die Lebenspartnerschaften müssen gegenüber der Ehe endlich gleichgestellt werden. Wir werden einen Änderungsantrag in Ausschuss- und Plenarberatungen einbringen, der die Gleichstellung verlangt. Hier muss die SPD Farbe bekennen, wie ernst es ihr mit der Forderung nach gleichen Rechten für Lesben und Schwule gibt“, betont Volker Beck. „Im Bundestag gibt es längst eine Mehrheit für die Gleichstellung, es ist an der Zeit die Blockade der Union zu überwinden.“ Die Erbschaftssteuerreform müsse gerecht gestaltet werden. „Und Diskriminierung ist immer ungerecht.“
Von Torsten Bless


















